Der erste Schritt ist die Vereinbarung eines Sprechstundentermins:
In diesem Termin werden Sie mir von Ihren Symptomen und Veränderungszielen berichten.
Auf dieser Basis werde ich Ihnen eine erste Einschätzung hinsichtlich einer
Verdachtsdiagnose mitteilen und mit Ihnen über eine Empfehlung für die Art der
bestmöglichen Behandlung aussprechen. Neben einer ambulanten Psychotherapie kann
dies auch zunächst ein Klinikaufenthalt oder eine Behandlung in einer Tagesklinik sein.
Wenn eine Indikation für eine ambulante Psychotherapie besteht und ich Ihnen zeitnah
einen Therapieplatz anbieten kann, können weitere Termine vereinbart werden,
alternativ kann ich Sie auf meine Warteliste aufnehmen oder über alternative
Behandler*innen informieren. Zur Vereinbarung eines solchen unverbindlichen
Sprechstundentermins können Sie mir eine E-Mail schicken oder mich anrufen,
am besten innerhalb meiner Sprechzeiten.
Akutbehandlung
In besonders dringenden Fällen ist die Aufnahme einer Akutbehandlung geboten.
Sollte ich diese aufgrund meiner zeitlichen Kapazitäten nicht selbst durchführen können,
werde ich Sie an andere Behandler*innen oder die Terminservicestelle der Kassenärztlichen
Vereinigung weiterleiten. Eine Akutbehandlung beträgt maximal 12 Sitzungen,
kann aber darüber hinaus in eine Kurz- oder Langzeittherapie umgewandelt werden.
Probatorik
Vor Beginn einer Kurz- oder Langzeittherapie finden 2-4 Probesitzungen statt
(probatorische Sitzungen), die dem gegenseitigen Kennenlernen, der Diagnostik
und der vertieften Indikationsklärung dienen. Im Anschluss kann eine Kurz- (bis zu 24 Sitzungen)
oder Langzeittherapie (bis zu 60 Sitzungen) beantragt werden.
Kurz- oder Langzeittherapie
Die Wahl der Therapieform entscheidet sich nach der Schwere der psychischen Erkrankung.
Eine Kurzzeittherapie kann bei geeigneter Indikation, z.B. wenn sich die Störung
doch als schwerwiegender erweisen sollte, über die Erstellung eines Berichts an eine*n
Gutachter*in in eine Langzeittherapie überführt werden. Gegen Ende einer Langzeittherapie
können bis zu 16 Sitzungen zur Rezidivprophylaxe verwendet werden,
d.h. man kann diese über einen längeren Zeitraum wahrnehmen und so gut überprüfen,
wie die erlernten Strategien in der Praxis greifen.
Beratung
Nicht jedes Problem bedarf einer umfassenden Psychotherapie, auch ohne psychische
Erkrankung begegnen uns im Leben immer wieder Situationen, die uns besonders
herausfordern oder unzufrieden machen. Eine professionelle Beratung kann in schwierigen
Lebenssituationen eine gute Unterstützung sein, berufliche oder private Probleme zu
lösen oder die eigene Situation zu verbessern. So besteht die Möglichkeit,
die eigenen Probleme und das innere Erleben besser zu verstehen, um nachfolgend das
eigene Verhalten und Erleben zu optimieren. Eine professionelle Beratung ohne Vorliegen
einer psychischen Erkrankung ist eine Selbstzahler-Leistung.
Therapiekosten
Gesetzlich Versicherte
Die Kosten einer Psychotherapie, der Sprechstunden und
probatorischen Sitzungen werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
In besonderen Fällen (z.B. wenn der Abschluss der letzten ambulanten Psychotherapie
weniger als 2 Jahre zurückliegt), wird die Kostenübernahme nach den Sprechstunden
und probatorischen Sitzungen oder einer Akutbehandlung direkt durch eine*n
Gutachter*in geprüft. Üblicherweise erfolgt diese Prüfung erst beim Wechsel
von Kurz- in eine Langzeittherapie.
Privat Versicherte und Beihilfe Berechtigte
Die meisten privaten Krankenkassen und die Beihilfe übernehmen
die Kosten der Psychotherapie, allerdings ist dies teilweise von Ihrem jeweiligen Tarif
abhängig. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld über die jeweiligen Konditionen.
Selbstzahlende
Selbstverständlich können Sie die Behandlung auch privat bezahlen.
Die Kosten richten sich nach der aktuellen Version der Gebührenordnung für Psychologische
Psychotherapeut*innen (GOP). Beratungen sind immer Selbstzahler-Leistungen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Bundespsychotherapeutenkammer